Was wird gefördert?
Für folgende Maßnahmen kann ein Zuschuss zu den anerkannten Investitionskosten in der Höhe von 30 % gewährt werden:
Elektronischer Schutz bei einem Eigenheim, Wohnhaus oder einer Wohnung:
Alarmanlagen nach ÖVE Richtlinie R2 bis zu € 1.000,–
Die Förderung im Überblick
- Es wird ein einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss zuerkannt.
- Die Höhe des Zuschusse beträgt 30%der anerkannten Investitionskosten,
bis zu € 1.000,-- bei Alarmanlagen
- Das Ansuchen kann innerhalb von 6 Monaten nach Einbau der Sicherungsmaßnahme eingebracht werden.
- Natürliche Personen - wie EigentümerInnen, MiteigentümerInnen, WohnungseigentümerInnen, Bauberechtigte, MieterInnen und PächterInnen
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