72 Stunden Regel

Wenn man das Haus länger als 72 Stunden (3 Tage) verläßt, muß die Wasserzuleitung abgeschalten werden!
Kommt es danach zu einem Wasserschaden kann die Versicherung berechtigt aussteigen!
Es reicht wenn der Hauptwasserhahn beim Verlassen des Hauses abgedreht wird.

Automatische Abschaltung durch die Alarmanlage:
Automatisch kann dies aber auch durch die Alarmanlage erfolgen. Dazu wird in die Wasserzuleitung ein Magnetventil eingebaut, das von der Alarmanlage angesteuert wird.

Selbstverständlich erfolgt dies zeitverzögert, damit der Geschirrspüler und die Waschmaschine genügend Zeit haben, um ihr Programm zu beenden!
Feuchtemelder:
Mit Feutigkeitssensoren kann jederzeit ein Wasserschaden erkannt werden. Diese Sensoren sind batteriebetrieb und kommunizieren mit der Zentrale über Funk.

Ein erkannter Wasserschaden, kann auch per SMS oder an den Sicherheitsdienst gemeldet werden!