Brandmeldeanlagen
Funktion:
Im öffentlichen Bereich sowie in vielen Gewerbeanlagen und Hotels wird immer öfter eine automatische Brandmeldeanlage nach TRVB S 123 und TRVB 114 S vorgeschrieben. Jede Anlage wird von einer akkreditierte Prüf- oder Überwachungsstelle abgenommen.

Anbindung an Feuerwehr:
Nur eine nach den obigen Vorschriten errichtete automatische Brandmeldeanlage darf auch unter der Berücksichtigung gewisser Vorgaben an die Feuerwehr direkt angeschlossen werden!
Somit löst ein Brandalarn auch sofort einen Feuerwehreinsatz aus.
Für Fragen zur Sicherung Ihres Objektes stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!
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