Oberösterreich - Sicherheitspartner

Oberösterreich

Was wird gefördert?

Für folgende Maßnahmen kann ein Zuschuss zu den anerkannten Investitionskosten in der Höhe von 30 % gewährt werden:


Elektronischer Schutz bei einem Eigenheim, Wohnhaus oder einer Wohnung:
Alarmanlagen nach ÖVE Richtlinie R2 bis zu € 1.000,–


Die Förderung im Überblick

  • Es wird ein einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss zuerkannt.
  • Die Höhe des Zuschusse beträgt 30%der anerkannten Investitionskosten,

          bis zu € 1.000,-- bei Alarmanlagen
          

  • Das Ansuchen kann innerhalb von 6 Monaten nach Einbau der Sicherungsmaßnahme eingebracht werden.
  • Natürliche Personen - wie EigentümerInnen, MiteigentümerInnen, WohnungseigentümerInnen, Bauberechtigte, MieterInnen und PächterInnen


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