Die 72-Stunden-Regel

Sicherheitspartner - Alarmanlagen und Sicherheitssysteme in Klosterneuburt

Wenn man das Haus länger als 72 Stunden (3 Tage) verlässt, muss die Wasserzuleitung abgeschaltet werden!

Kommt es danach zu einem Wasserschaden kann die Versicherung berechtigt aussteigen!

Es reicht, wenn der Hauptwasserhahn beim Verlassen des Hauses abgedreht wird.

Automatische Abschaltung durch die Alarmanlage

Automatisch kann das aber auch durch die Alarmanlage erfolgen. Dazu wird in die Wasserzuleitung ein Magnetventil eingebaut, das von der Alarmanlage angesteuert wird.

Selbstverständlich erfolgt das zeitverzögert, damit der Geschirrspüler und die Waschmaschine genügend Zeit haben, um ihr Programm zu beenden!

Feuchtemelder

Mit Feutigkeitssensoren kann jederzeit ein Wasserschaden erkannt werden. Diese Sensoren sind batteriebetrieben und kommunizieren mit der Zentrale über Funk.

Ein erkannter Wasserschaden kann auch per SMS oder an den Sicherheitsdienst gemeldet werden!

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